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Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau

Diese SafeStage-Variante richtet sich an Vermietbetriebe der Veranstaltungstechnik, die einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts mit Rigging sowie dem Bühnen- oder Tribünenbau erzielen.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Unternehmens, sondern der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt: Werden mehr als 50 Prozent des Umsatzes mit diesen Arbeiten erzielt, erfolgt die Zuordnung zu diesem Tarif.

Beim Veranstaltungsrigging werden unter anderem Lasten angeschlagen, gehalten und bewegt sowie Anschlag- und Hängepunkte am Tragwerk geplant oder hergestellt. Hinzu kommen Arbeiten in der Höhe und mit Absturzgefahr. Beim Bühnen- und Tribünenbau bestehen zusätzlich besondere Risiken aus der Errichtung und Nutzung der Konstruktionen.

Diese Tätigkeiten werden innerhalb des SafeStage-Konzepts wegen der erhöhten Per­sonenschadengefahr höher eingestuft. Der Versicherungsumfang entspricht dem SafeStage-Konzept für PA-Verleiher; aufgrund der abweichenden Risikoeinstufung gilt jedoch ein höherer Beitragssatz.


Für welche Betriebe ist dieser Tarif vorgesehen?

Zielgruppe

Technische Dienstleister der Eventbranche deren Hauptgeschäft im Bereich Vermietung, Auf- und Abbau von Bühnen und Tribünen oder Traversenkonstruktionen bzw. Rigging liegt. Es werden mehr als 50% des Umsatzes mit dieser risikoreichen Tätigkeit erzielt.

Wesentliche Vertragsinhalte 

  • Es handelt sich um eine unternehmensbezogene Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)
  • Geltungsbereich ist weltweit ohne USA/Kanada
  • Deckungs­summe für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,-- €
  • Mitversichert ohne Sublimits:

       - Schlüssel- / Codekartenverlust

       - Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen

       - Mietsachschäden an beweglichen Sachen (SB 10%, mind 50 € jedoch höchstens 500 €)

       - Be- & Entladeschäden

       - Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungspflichtigen aber versicherungspflichtigen KFZ                                   (sog. AKB-Zusatzdeckung) 

       - Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)

  • Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) für den Firmeninhaber ist beitragsfrei mitversichert

       - Deckungs­summe (PHV) für Per­sonen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- € 

  • Die Verwendung von Lasern der Klassen 1 und 2 sind auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar
  • Die Verwendung von Lasern der Klassen 3a, 3b und 4 (nicht medizinisch) sowie die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter sind gegen Zuschlagsbeitrag mitversicherbar
  • Die Verwendung von Pyrotechnik der Klassen 1, 2, T1 und T2 sind gegen Zuschlagsbeitrag mitversicherbar

Beitragsberechnung

Der Beitrag ist abhängig von der letztjährigen Jahreslohn- und Gehaltssumme (LGS) des Unternehmens (brutto, analog zur Meldung an die Berufsgenossenschaft).

Bei Unternehmen mit einer LGS bis 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 8%o bei einem MIndestbeitrag i.H.v. 550,-- Euro zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)

Bei Unternehmen mit einer LGS über 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 4%o bei einem Mindestbeitrag i.H.v. 1.500,-- € zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)

Unternehmen mit einer LGS > 1.000.000 Euro p.a. werden individuell kalkuliert. Bitte sprechen Sie uns ggf. an!


Betriebshaftpflicht für Ihren Betrieb prüfen lassen

Anhand Ihrer Tätigkeiten und Umsatzverteilung prüfen wir, ob der Rigging-Tarif oder eine andere SafeStage-Variante zu Ihrem Betrieb passt.