Diese SafeStage-Variante richtet sich an Vermietbetriebe der Veranstaltungstechnik, die einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts mit Rigging sowie dem Bühnen- oder Tribünenbau erzielen.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Unternehmens, sondern der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt: Werden mehr als 50 Prozent des Umsatzes mit diesen Arbeiten erzielt, erfolgt die Zuordnung zu diesem Tarif.
Beim Veranstaltungsrigging werden unter anderem Lasten angeschlagen, gehalten und bewegt sowie Anschlag- und Hängepunkte am Tragwerk geplant oder hergestellt. Hinzu kommen Arbeiten in der Höhe und mit Absturzgefahr. Beim Bühnen- und Tribünenbau bestehen zusätzlich besondere Risiken aus der Errichtung und Nutzung der Konstruktionen.
Diese Tätigkeiten werden innerhalb des SafeStage-Konzepts wegen der erhöhten Personenschadengefahr höher eingestuft. Der Versicherungsumfang entspricht dem SafeStage-Konzept für PA-Verleiher; aufgrund der abweichenden Risikoeinstufung gilt jedoch ein höherer Beitragssatz.
Technische Dienstleister der Eventbranche deren Hauptgeschäft im Bereich Vermietung, Auf- und Abbau von Bühnen und Tribünen oder Traversenkonstruktionen bzw. Rigging liegt. Es werden mehr als 50% des Umsatzes mit dieser risikoreichen Tätigkeit erzielt.
- Schlüssel- / Codekartenverlust
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (SB 10%, mind 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Be- & Entladeschäden
- Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungspflichtigen aber versicherungspflichtigen KFZ (sog. AKB-Zusatzdeckung)
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Deckungssumme (PHV) für Personen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- €
Der Beitrag ist abhängig von der letztjährigen Jahreslohn- und Gehaltssumme (LGS) des Unternehmens (brutto, analog zur Meldung an die Berufsgenossenschaft).
Bei Unternehmen mit einer LGS bis 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 8%o bei einem MIndestbeitrag i.H.v. 550,-- Euro zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)
Bei Unternehmen mit einer LGS über 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 4%o bei einem Mindestbeitrag i.H.v. 1.500,-- € zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)
Unternehmen mit einer LGS > 1.000.000 Euro p.a. werden individuell kalkuliert. Bitte sprechen Sie uns ggf. an!